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Anlage 3.7.4 zur KAO

Besondere Regelungen
für Beschäftigte in der Nachbarschaftshilfe

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§ 1
Übernahme von Vertretungsdiensten

( 1 ) Für die freiwillige und kurzfristige Übernahme eines Dienstes an dienstfreien Tagen auf Anfrage des Arbeitgebers, erhalten Beschäftigte in der Nachbarschaftshilfe (Vergütungsgruppenplan 26 der Anlage 1.2.1 zur KAO) einen Zuschlag von jeweils 40 €. Eine kurzfristige Übernahme von Diensten ist gegeben, wenn die Anfrage des Dienstgebers zur Übernahme des Dienstes bis zu 96 Stunden vor dem zu übernehmenden Dienst erfolgt.
( 2 ) Absatz 1 findet auf Beschäftigte, die gemäß der Anlage 1.2.3, der Anlage 1.2.4 oder der Anlage 3.7.2 zur KAO beschäftigt sind, keine Anwendung.
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§ 2
Entgelt

Das vereinbarte Stundenentgelt für die Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe muss mindestens so hoch sein, wie der jeweils gültige gesetzliche Mindestlohn bzw. Pflegemindestlohn.